DIN EN 54-31:2015 pdf free.Fire detection and fire alarm system -Part 31: Multi-sensor fire detectors-Point detectors using a combination of smoke, carbon monoxide and optionally heat sensors.
4 Anforderungen
4.1 Allgemeines Zur Einhaltung der vorliegenden Norm muss der Melder die Anforderungen dieses Abschnitts erfüllen, was durch Sichtprüfung oder technische Bewertung nachzuweisen ist oder nach Abschnitt 5 gepruft werden muss, und der Melder muss die Prufanforderungen erfüllen.
4.2 Kategorisierung Der Hersteller muss die Kategorie des Melders oder die Kategorie jeder Einstellung des Melders angeben, falls der Melder mehrere Einstellungen hat, die zu prüfen sind. Es können die folgenden vier Kategorien angegeben werden: M, N, MT, NT. Kategorie M Kategorie M kennzeichnet Melder oder Meldereinstellungen ohne Nutzung elnes Wärmesensors. Melder oder Meldereinstellungen der Kategorie M mUssen hohen Pegeln eines einzelnen Brandphànomens standhalten kännen, ohne einen Feueralarm abzugeben. Für Kategorie M gelten die Anforderungen nach 4.8.1 und 4.8.2.
Kategorie MT Die Kategorie MT kennzeichnet Melder oder Meldereinstellungen, die einen Wärmesensor nutzen. Melder oder Meldereinstellungen der Kategorie MT müssen hohen Pegein eines einzelnen Brandphänomens standhalten können, ohne einen Feueralarm abzugeben. Für Kategorie MT gelten die Anforderungen nach4.8.1, 4.8.2 und 4.8.3. Kategorie N Kategorie N kennzeichnet Melder oder Meldereinstellungen ohne Nutzung eines Wärmesensors. Melder oder Meldereinstellungen der Kategorie N dürfen bei Vorhandensein eines einzelnen Brandphänomens einen Feueralarm abgeben. Die Anforderungen nach 4.8 gelten nicht. Kategorie NT Kategorie NT kennzeichnet Melder oder Meldereinstellungen, die einen Wärmesensor nutzen. Melder oder
Meldereinstellungen der Kategorie NT dürIen bel Vorhandensein eines einzelnen Brandphänomens elnen Feueralarm abgeben. Die Anforderungen nach 4.8 gelten nicht. ANMERKUNG Für Melder oder Meldereinstellungen der Kategonen NT und MT gelten bezüglich des Wärmesensors zusätzliche Anforderungen. Diese Anforderungen sind in 4.3.8, 4.3.9 und 4.3.12 festgelegt.
4.3 Nennansprechbedingungen/Empfindlichkeit
4.3.1 Individuelle Alarmanzeige Der Melder muss eine eingebaute rote optische Anzeige besitzen, durch die der einzelne Melder, der den Alarmzustand ausgelast hat, bis zu seiner Rückstellung erkannt werden kann. Sofern andere Zustände vom Melder optisch angezeigt werden kännen, müssen diese eindeutig von der Alarmanzeige unterscheidbar sein, ausgenommen, wenn der Melder im Prüfzustand 1st. Für abnehmbare Melder darf die optische Anzeige Bestandteil von Meldereinsatz oder Melderfassung sein. Die optische Anzeige muss bei einer Umgebungsbeleuchtungsstärke bis 500 Ix in elnem Abstand von 6 m, direkt unter dem Melder, sichtbar sein, wenn er nach 5.2.1 bewertet wurde.
ANMERKUNG Der Alarmzustand wird an der Brandmelderzentrale manuell zurückgesetzt (siehe EN 54-2:1997, geandert durch EN 54-2:19971A1:2006).
4.3.2 Ansprechen bei sich Iangsam entwickelnden Bränden, Alterung und Verunreinigung Der Melder darf eine Einrichtung für die ,,Driftkompensation” enthalten, z. B. urn die Sensordrift aufgrund von Schmutzansammlungen im Melder zu kompensieren. Wenn soiche ,Driftkompensation” enthalten ist, dann
darf dies nicht zu wesentlich verringerter Empfindlichkeit des Melders gegenüber sich Iangsam entwickelnden Bränden führen, wenn sie nach 5.2.2 bewertet wurden.DIN EN 54-31 pdf download.
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