DIN EN 54-5:2017 pdf free download.Fire detection and fire alarm systems – Part 5: Heat detectors – Point heat detectors.
Produktmerkmale
4.1 Allgemeines
4.1.1 Warmeansprechwert Kategorien
Melder sind nach den in Abschnitt 5 festgelegten Prifanforderungen durch eine oder mehrere der folgenden Warmeansprechwert-Kategorien zu kategorisieren: A1, A2, B, C, D, E, F oder G (siehe Tabelle 1). Hersteller durfen optional zusatzliche Informationen beziglich der Art der vom Melder ausgegebenen Rickmeldung geben, indem sie den Kategorie-Index S oder R den oben genannten Kategorien hinzufigen1). Melder, die durch einen Kategorie-Index S oder R als Suffix zur Kategorie erganzt sind, missen in Ubereinstimmung mit den zutreffenden in 5.4.1 oder 5.4.2 angegebenen Prifungen geprift werden und missen den Anforderungen dieser Prifungen sowie denen aus Abschnitt 5 entsprechen. Das Hinzufuigen eines Kategorie-Indexes ist als Erstellung einer neuen Kategorie zu betrachten.
4.2 Betriebszuverlassigkeit
4.2.1 Lage der warmeempfind lichen Elemente
Das (die) wärmeempfindliche Element(e) oder zumindest em Tell davon, ausgenommen Elemente mit Hilfsfunktionen (z. B. für Kennlinienkorrektur), müssen 15 mm von der Befestigungsoberflache des punktformigen Wärmemelders entfernt liegen. Zur Bestatigung muss der punktformige Wärmemelder nach
5.2.1 gepruft werden.
4.2.2 Individuelle Alarmanzeige
4.2.2.1 Melder der Kategorie Al, A2, B, C oder D müssen eine eingebaute rote optische Anzeige hesitzen, durch die der einzelne punktförmige Wärmemelder, der einen Alarm ausgeläst hat, bis zu dessen Ruckstellung erkannt werden kann. Sofern vom punktformigen Wärmemelder andere Zustände des Melders optisch angezeigt werden können, müssen diese eindeutig von der Alarmanzeige unterscheidbar sein, ausgenommen wenn der punktformige Wärmemelder im PrUfzustand 1st. Für abnehmbare punktförmige Wärmemelder dan die optische Anzeige Bestandteil der Melderfassung oder des punktfOrmigen Wärmemeldereinsatzes sein. Die optische Anzeige muss bel elner Umgebungsbeleuchtungsstärke bis 500 lx in elnem Abstand von 6 m direkt unter dem punktformigen Wärmemelder sichtbar sein. Zur Bestätigung muss der punktfOrmige Wärmemelder nach 5.2.2.1 bewertet werden.
4.2.2.2 PunktfOrmige Wärmemelder der Kategorie E, F oder G müssen entweder elne eingebaute rote Anzeige oder eine andere Vornichtung besitzen, die lokal den Alarmzustand des punktformigen Wärmemelders anzeigt. Zur Bestätigung muss der punktformige Wärmemelder nach 5.2.2.2 bewertet
werden. ANMERKUNG Der A)armzustand wird manuell an der Brandmeldezentrale zurUckgesetzt (siehe EN 54-2).DIN EN 54-5 pdf download.
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