DIN EN 71-12:2017 pdf free download.Safety of toys – Part 12: N-Nitrosamines and N-nitrosatable substances.
4 Anforderungen
4.1 Anforderungen an Fingermalfarben
Bei Prifung nach 7.2 und Abschnitt8 darf die Konzentration an N-Nitrosaminen in Fingermalfarben,berechnet entsprechend 9.1 als Summe aller nachgewiesenen N-Nitrosamine, 0,02 mg/kg nicht uber-schreiten. Die Migration von N-nitrosierbaren Stoffen aus Fingermalfarben, berechnet als Summe aller nach Nitrosierung nachgewiesenen N-Nitrosamine, darf 1 mg/kg des Spielzeugmaterials nicht iberschreiten. Zumindest der in Tabelle 1 genannte Stoff ist in Fingermalfarben zu bestimmen. Falls Hinweise fur das Vorhandensein weiterer N-Nitrosamine vorliegen, sind auch diese Stoffe zu bestimmen.
4.2 Anforderungen an Elastomere
Bei Prifung nach 7.3 und Abschnitt 8 darf die Migration von N-Nitrosaminen (als Summe aller nachgewie-senen N-Nitrosamine, berechnet entsprechend 9.2) und von N-nitrosierbaren Stoffen (als Summe aller nachgewiesenen N-Nitrosamine nach der Nitrosierung berechnet) aus Spielzeug oder Spielzeugteilen nicht
die in Tabelle 2 festgelegten Grenzwerte uberschreiten.Zumindest die in Tabelle 3 genannten Stoffe sind in Elastomeren zu bestimmen. Falls Hinweise fur das
Vorhandensein weiterer N-Nitrosamine vorliegen, sind auch diese Stoffe zu bestimmen.
5 Kurzbeschreibung
N-Nitrosamine und N-nitrosierbare Stoffe migrieren in eine Priflisung. N-nitrosierbare Stoffe werden durch Ansauern in N-Nitrosamine umgewandelt. Die endgiltigen Priflisungen werden mit einer geeigneten validierten Analysentechnik auf N-Nitrosamine untersucht. Die Gehalte an N-Nitrosaminen und an
N-nitrosierbaren Stoffen werden in mg/kg der Probe angegeben. Die Pruflosung fur N-Nitrosamine in Fingermalfarben ist Wasser. Die Priflosung fur N-nitrosierbare Stoffe in Fingermalfarben und fur N-Nitrosamine und N-nitrosierbare Stoffe in Elastomeren ist eine Speichel-pruflosung.
7 Probenvorbereitung
7.1 Allgemeines
Andere Bestimmungsmethoden als HPLC-MS/MS könnten nach der Migration Veranderungen an diesem Verfahren erforderlich machen. Für die Nitrosierung ist es zwingend erforderlich, die vorgegebenen Volumenverhältnisse von Probenlosung, Salzsäure und Natriumhydroxid wie auch die vorgegebene Dauer und Tern peratur anzuwenden. N-Nitrosamine werden durch UV-Licht abgebaut. Wenn Proben vor der Analyse au(bewahrt werden, sind sie Luftdicht zu verschjiegen (z. B. in einern Behälter von entsprechender GröL4e oder eingewickelt in Alu-Folie) und im Dunkein bei höchstens 25 °C zu lagern. Eine Kontaminierung der Proben durch z. B. Kreuzkontamination unter den Proben 1st zu vermeiden. ANMERKUNG Gleiche Bedingungen sind für die Probenahme und den Transport geeignet. Die Exposition von Proben, Extrakten, Migrationslosungen oder Standardlosungen gegenuber Quellen wie Sonnenlicht oder Leuchtstoffröhrenlicht 1st zu vermeiden. Alle Extrakte, Migrations- und Standardlosungen sind durch das Umwickeln mit Aluminiumfolie oder die Benutzung von Glasgeräten aus Braunglas zu schützen. Sofern die Analyse nicht unmittelbar nach deren Herstellung erfolgt, sind Extrakte, Migrationsund Standardlosungen irn Dunkein bei einer Temperatur von (5 ± 3) °C zu lagern. Bei der Analyse von Fingerma!farben und Elastomeren solite em Methodenblindwert mitgefuhrt werden, urn zu uberprufen, ob Blindwerte auftreten. Für NDELA wurden Blindwerte beobachtet, die aus den verwendeten HPLC-Vials stammten. Das konnte durch das Vorwaschen der HPLC-Vials mit Ethanol oder durch Bestrahien der Vials mit UV-Licht (8.4) vermieden werden. Falls N-Nitrosamine in der Blindprobe gefunden werden, 1st die Ursache zu untersuchen und vor der Analyse der Proben zu beseitigen.DIN EN 71-12 pdf download.
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