DIN EN 71-7:2017 pdf download.Safety of toys—Part 7: Finger paints—Requirements and test methods.
4.2 Farbmittel
4.2.1 In Fingermalfarben dürfen nur Farbmittel und färbende Materialien verwendet werden, die die Gefahrenklassen in 4.1 nicht erfullen. ANMERKUNG Anhang A enthält eine nicht abschlie(ende LisLe der gebrauchlichen Farbmittel, die den 1estgelegten Reinheitskriterien entsprechen mUssen und in eine oder mehrere der folgenden Kategorien fallen: Farbmittel, die für die Verwendung in Lebensmitteln und/oder in Kosmetika zugelassen sind und weitere Pigmente, die den ailgemeinen Anforderungen in 4.1 entsprechen.
4.2.2 Fingermalfarben dürfen bei Prufung nach dem in Anhang D festgelegten Prüfverfahren keine Azofarbmittel enthalten, die durch Abspaltung einer oder mehrerer Azogruppe(n) die in den Tabellen I und 2 aufgefuhrten primaren aromatischen Amine erzeugen kOnnen.
4.3 Konservierungsstoffe
Fingermalfarben dürfen nur unter Verwendung der in Anhang B aufgefuhrten Konservierungsstoffe konserviert werden. Die Bestimmung der Konservierungsstvffe muss den unter den EU-Rechtsvorschriften für kosmetische Mittel bestatigten Verfahren, sofern vorhanden (siehe Richtlinie 82/434/EWG [6], Richtlinie 83/514/EWG 17], Richtlinie 85/490/EWG [8], Richtlinie 93/73/EWG [9], Richtlinie 95/32/EG L1O], Richtlinie 96/45/EG [II]), entsprechen. Bel Prufung in Ubereinstimmung mit diesen Verfahren sind die in Tabelle B.1 in der Spalte ,,zulassige [Iöchstkonzentration” festgelegten Flöchstkonzentrationen und die in Tabelle B.l in der Spalte ,,Einschrankungen und Anforderungen” festgelegten Einschrankungen und Anforderungen zu beachten.
4.4 Migration bestimmter Elemente
Bei Prifung nach EN 71-3 darf die Konzentration der Elemente die in EN 71-3 festgelegten Grenzwerte nicht uberschreiten.
4.5 Grenzwerte fur Verunreinigungen
4.5.1 Grenzwerte fir primare aromatische Amine
4.5.1.1 Bei Prifung nach dem in Anhang D festgelegten Prifverfahren durfen die in Tabelle 1 aufgefuhrten primaren aromatischen Amine nicht bestimmbar sein.
4.5.1.2 Bei Prifung nach Anhang D durfen Fingermalfarben nicht karzinogene primare aromatische Amine (siehe Tabelle 2 fur eine nicht abschlieBende Liste relevanter Stoffe) in einer Gesamtmenge von mehr als 20 mg/ kg enthalten, wobei die Menge der einzelnen primaren aromatischen Amine 10 mg/kg nicht iberschreiten darf. Diese Einschrankung gilt nicht fur aromatische Aminocarbonsauren oder Aminosulfonsauren.
4.5.2 Grenzwerte fir andere Verunreinigungen
Bei Prifung nach Anhang E durfen Fingermalfarben die in Tabelle 3, Spalte 1, festgelegten Verunreinigungen iber den in Spalte 2 festgelegten Grenzwerten nicht enthalten, wenn die in Tabelle 3, Spalte 3, festgelegten Farbmittel verwendet werden.DIN EN 71-7 pdf download.
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