DIN EN 711:2015 pdf free download.Inland navigation vessels – Railings for decks and side decks – Requirements, types.
4 Sicherheitstechnische Anforderungen
4.1 Bauarten
4.1.1 Allgemeines Die Bauart des Geländers richtet sich nach dem in Tabelle I angegebenen Einsatzbereich. Geländer dürfen auch als Erhähung eines niedrigen Schanzkleides gebaut sein (siehe Bud B.3).
4.1.2 Geländer im Arbeitsbereich TypA Geländer im Arbeitsbereich müssen aus Stützen, Handlauf, Zwischenzug und FuRleiste bestehen (siehe Bilder I bis 3). Die FuRleiste muss in der Ebene des Gelãnders oder direkt an der Stütze oder in einem Abstand g von max. 100 mm aullerhaib angebracht sein (siehe Bud 6). TypB Abweichend von Typ A wird die FuRleiste durch einen zusätzlichen Zwischenzug in der Höhe a12 ersetzt. Typ B ist nur zulässig im Arbeitsbereich auf Baustellenfahrzeugen. TypC Abweichend von Typ A wird die FuRleiste durch em SüII im entsprechenden Abstand ersetzt (siehe Bud 3).
4.1.3 Geländer im Fahrgastbereich Geländer im Fahrgastbereich — müssen aus Stützen, Handlauf und Feldauskleidung bestehen (siehe Bilder 4 und 5);
müssen so konstruiert sein, dass sie nicht als Kietterhilfe benutzt werden kännen, Netze sind daher nicht erlaubt.
4.2 SicherheitsmaBe
MaBe in Millimeter Algeintoleranzen: EN 22768-1-C Nict noegeemee Eznenaten sind zekenepcke zu wahlon MaBe nach Bild 1 bis 6 und Tabelle 2.
4.3 Festigkeitsanforderungen
In Tabelle 3 werden Berechnungslasten und zulassige Auslenkungen fur Stiutzen, Handlaufe, Zwischenziuge und Feldauskleidungen angegeben, die fur den Festigkeitsnachweis zugrunde gelegt werden mussen. Eine gleichzeitige Belastung von Handlauf und Zwischenzug bzw. Handlauf und Zwischenziugen oder Feldausklei-dungen braucht bei der Berechnung der Stutzen nicht beruicksichtigt zu werden. Prifung siehe Abschnitt 6.
4.4 Ausführung
4.4.1 Das Geländer darf keine scharfkantigen oder hervorstehenden Teile haben, die Verletzungen verursachen können.
4.4.2 Geländer der Bauart CT und CD müssen konstruktiv so ausgeführt sein, dass selbst bei umgelegten oder herausgenommenen Geländern die Stolpergefahr im Bereich von Haltern, Stützen und Drahtseilen odor Ketten vermieden wird. Dabei muss eine gleichmâBige Spannung der Drahtseile und Ketten gegeben sein. Für Handläufe und Zwischenzüge aus Drahtseilen oder Ketten muss elne Spannvorrichtung vorhanden sein, die dazu geeignet ist, die Anforderungen aus Tabelle 3 zu erfüllen.
4.4.3 FuBleisten und SüIIe müssen so ausgeführt sein, dass der Wasserablauf sichergesteilt ist.
4.4.4 Stützen dürfen im unteren Bereich in geeigneter Weise verstärkt sein, z. B. durch eingepresste Stäbe aus Rohr oder Rundstahl.
4.4.5 Stützen von Gelãndern der Bauart CD müssen gegen unbeabsichtigtes Herausheben zu sichern sein.
4.4.6 Sind die Stützen auf Federelementen montiert, müssen die Federelemente so vorgespannt sein, dass die Anforderungen von Tabelle 3 eingehalten werden.
4.4.7 Im Bereich der Festmacheeinrichtungen und an den Ubergangen zu den Schanzkleidern muss das Geländer so ausgeführt sein, dass die Funktion als Absturzsicherung erhalten bleibt, Beispiele siehe An- hang B (informativ).DIN EN 711 pdf download.
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