DIN EN 747-1:2015 pdf download.Furniture – Bunk beds and high beds – Part 1: Safety, strength and durability requirements.
4 Sicherheitstechnische Anforderungen
4.1 Konstruktion
4.1.1 Allgemeines
Zugängliche Kanten und Ecken müssen gerundet oder gefast sein und frei von Graten oder scharten Kanten. Es dürfen keine offenen Rohrenden vorhanden sein. Alle Bohrungen für Verbindungen und Führungslächer sind vom Hersteller vorzunehmen. Vertikal hervorstehende Bauteile auf der Oberseite des oberen Bettes müssen entweder: a) eine ununterbrochene horizontale Abmessung von mindestens 300 mm ohne em vertikal hervorstehendes Bauteil haben (siehe Bud 1 a), oder b) eine ununterbrochene vertikale Abmessung von mindestens 600 mm, gemessen vom hächsten angrenzenden Bauteil, haben (siehe Bud 1 b), oder c) wenn die groRte Abmessung 50 mm oder mehr beträgt (siehe Bud 1), bei einer in einem Winkel von 45° gezogenen Berührungslinie eine maximale Höhe von hächstens 5 mm über mindestens elnem benachbarten/angrenzenden horizontalen Bauteil haben. Der höchste vertikale Uberstand oberhaib dieses Bauteils darf 20 % der gräBten horizontalen Abmessung der Bauteile nicht überschreiten (siehe Bud 1 c)), oder d) wenn die graBte Abmessung kleiner als 50 mm 1st, bei einer in einem Winkel von 45° gezogenen Beruhrungslinie eine maximale Höhe von höchstens 5 mm über mindestens elnem benachbarten/angrenzenden horizontalen Bauteil haben. Der höchste vertikale Uberstand oberhaib dieses Bauteils (siehe Bud 1 d)) darf 10 mm (siehe Bud 1) nicht überschreiten.Ein Zerlegen des Bettes oder seiner Bauteile darf nur mit Hilfe eines Werkzeuges moglich sein. Die MaBanforderungen gelten vor und nach der Prufung, ohne Nachziehen.
4.1.2 Zugangliche Bohrungen, Zwischenraume und Offnungen
4.1.2.1 Allgemeines
Bei der Prifung nach EN 747-2:2012+A1:2015, 5.3, durfen keine zuganglichen Bohrungen, Zwischenraume oder Offnungen mit einem Durchmesser/einer Breite von mehr als 7 mm und weniger als 12 mm vorhanden sein, auBer die Tiefe betragt weniger als 10 mm. Zusatzlich miussen zugangliche Bohrungen, Zwischenraume und Offnungen in Absturzsicherungen, Bettboden und Aufriten die Anforderungen in den betreffenden Abschnitten erfullen, d. h.4.1.3 Bettboden/boden, 4.1 .4 Absturzsicherungen und 4.1.5 Leiter oder andere Zugangsmoglichkeiten. Alle anderen zuganglichen Bohrungen, Zwischenraume und Offnungen mussen entweder:
a) mindestens 12 mm, jedoch nicht mehr als 25 mm betragen, wenn sie nach EN 747-2:2012+A1:2015, 5.3, gepruft werden; oder
b) mindestens 60 mm, jedoch nicht mehr als 75 mm betragen, wenn sie nach EN 747-2:2012+A1:2015, 5.3, gepruift werden; oder
c) mindestens 200 mm betragen. mindestens 200 mm betragen.DIN EN 747-1 pdf download.
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