DIN EN 81-21:2018 pdf free.Safety rules for the construction and installation of lifts -Lifts for the transport of persons and goods -Part 21: New passenger and goods passenger lifts in existing building.
5 Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmanahmen
5.1 Allgemeines
Aufzuge im Anwendungsbereich dieser Norm müssen mit den relevanten Sicherheitsanforderungen und/oder SchutzmaL4nahmen der folgenden Abschnitte übereinstimmen, wenn eine oder mehrere Anforderungen in EN 81-20:2014 nicht erfüllt werden können. Zusätzlich muss der Aufzug nach den Grundsätzen der EN ISO 12100:20 10 für relevante, aber nicht signifikante Gefahrdungen, die in dieser Norm nicht behandelt werden, konstruiert werden.
5.2 Durchbrochene Schachtwand
Die Anforderungen an die Schachtumwehrung nach EN 81-20:2014, 5.2.5.2 werden durch Folgendes ergänzt:
Eine vorhandene Schachturnwehrung darfdurchbrochen sein, vorausgesetzt, dass:
a) EN ISO 13857:2008, 4.2.4.2, erfüllt wird; und
b) eine schützende, nicht durchbrochene Abtrennung urn die Verriegelungen der Schachttür herurn installiert wird, urn alle Manipulationen an den Verriegelungen mit einem 0,30 m langen starren Stab zu verhindern.
ANMERKUNG Es kann sein, dass nationale Vorschriften des Denkmaischutzes die Beibehaltung einer vorhandenen durchbrochenen Umwehrung fordern.
5.3 Abstände zwischen Fahrkorb, Gegengewicht oder Ausgleichsgewicht
Für diesen Abstand dürfen die Anforderungen nach EN 81-20:20 14, 5.2.5.5.1 h), durch Folgendes ersetzt werden:
Der Fahrkorb mit semen zugehOrigen Teilen muss einen Abstand von mindestens 25 mm vom Gegengewicht oder Ausgleichsgewicht (wenn vorhanden) mit dessen zugehorigen Teilen aufweisen.
Urn jeglichen Zusamrnensto zwischen dern Fahrkorb (und semen zugehorigen Teiten) und dern Gegengewicht oder Ausgleichsgewicht (und semen zugehOrigen Teiten) zu verhindern, muss bei einem Versagen der normalen Fuhrung eine Notfuhrung am Fahrkorb und am Gegengewicht vorhanden sein, urn den Fahrkorb und das Gegengewicht in der horizontalen Position zu batten.
5.4 Gegengewicht oder Ausgleichsgewicht in einem separaten Schacht
5.4.1 Allgemeines
Vorausgesetzt, dass die baulichen Gegebenheiten am Betriebsort keine Errichtung eines Fahrkorbes mit einer Nutzlläche errnoglichen, die den Anforderungen an den Transport gerecht wird, dürfen das Gegengewicht oder das Ausgleichsgewicht in einem vom Fahrkorb getrennten Schacht untergebracht werden.
ANMERKUNG Diese Norm behandelt nur den Einbau eines einzigen Gegengewichts (oder Ausgleichgewichts) in einem eigenen Schacht.
Folgende Anforderungen müssen eingehalten werden.
5.4.2 Vorkehrungen für den Schacht des Gegen- oder Ausgleichsgewichts
Die Anforderungen nach EN 81-20:2014, 5.2.5.1.2, werden wie folgt ergänzt:
Im Fall eines separaten Schachtes für das Gegen-/Ausgleichsgewicht gelten die folgenden Anforderungen:
a) alle auf den vollstandig umwehrten Schacht bezogenen Anforderungen (EN 81-20:2014, 5.2.1.8 und 5.2.5.2) müssen bei dem Schacht des Gegen- oder Ausgleichsgewichts erfüllt werden.DIN EN 81-21 pdf download.
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