DIN EN 81-50:2015 pdf free.Safety rules for the construction and installation of lifts—Examinations and tests—Part 50: Design rules, calculations, examinations and tests of lift components.
5 Konstruktionsregeln, Berechnungen und Prüfungen
5.1 Allgemeine Festlegungen zur Baumusterprüfung von Sicherheitsbauteilen
5.1.1 Zweck und Umfang der PrUfung
Das Sicherheitsbauteil/die Sicherheitseinrichtung wird einer Reihe von Prüfungen unterzogen, urn festzustellen, ob esisie nach Bauart und AusfUhrung den Forderungen der vorliegenden Norrn entspricht. Es muss insbesondere geprüft werden, ob die rnechanischen, elektrischen und elektronischen Teile der Einrichtung ausreichend bemessen sind und ob die Einrichtung im Laufe der Zeit nicht ihre Wirksamkeit verliert, insbesondere durch VerschleiB oder Altern. Muss das Sicherheitsbauteil besonderen Forderungen (staub-, wasser- oder explosionsgeschützte Bauart) genügen, müssen zusätzliche Prüfungen mit den entsprechenden Kriterien durchgeführt werden.
5.1.2 Allgemeine Bestimmungen
5.1.2.1 Im Rahmen dieser Norm wird davon ausgegangen, dass die Prüfstelle als zugelassene Stelle sowohi die Prüfungen durchführt als auch für die Zertifizierung zuständig ist. Als zugelassene Stelle kann auch diejenige eines Herstellers, der em zugelassenes umfassendes Qualitäts-Management-System betreibt, gelten. In bestimmten Fallen können Prüfstelle und zugelassene Stelle für das Ausstellen der Baumusterprüfbescheinigung verschieden sein. Daher kännen in diesen Fallen die verwaltungsmâBigen Verfahren von den in dieser Norm beschriebenen unterschiedlich sein.
5.1.2.2 Der Antrag auf Baumusterprüfung muss vom Hersteller des Bauteils oder seinem Bevollmächtigten bei einer der zugelassenen Stellen gestellt werden.
5.1.2.3 Der Versand der zur Prüfung notwendigen Muster muss im Einverständnis zwischen Prüfstelle und Antragsteller erfolgen.
5.1.2.4 Der Antragsteller darf bei den Prüfungen zugegen sein.
5.1.2.5 Wenn die mit der gesamten Prufung eines Bauteiles, für das eine Baumusterprufbescheinigung erforderlich ist, beauftragte Prüfstelle über die für bestimmte Prüfungen oder Untersuchungen notwendigen Prufeinrichtungen nicht verfügt, darf sie diese Prüfungen mit Zustimmung des Antragstellers unter ihrer Verantwortung von einer anderen Prüfstelle durchführen lassen.
5.1.2.6 Die Genauigkeit der Messgeräte muss, soweit nicht anders festgelegt, eine Messung mit folgender Genauigkeit erlauben:
a) ± 1 % für Massen, Kräfte, Längen, Geschwindigkeiten,
b) ± 2 % für Beschleunigungen, Verzögerungen,
c) ± 5 % für Spannungen, Sträme,
d) ± 5 °C für Tern peraturen,
e) Aufzeichnungsgeräte rnüssen Vorgänge, die sich innerhaib eines Zeitraumes von 0,01 s ändern, erkennen können;
f) ± 2,5 % für Durchflussmengen,
g) ±1 %fürDrückeP≤200kPa
h) ±5%fürDrückeP>200kPa.
5.2 Baumusterprüfung für Verriegelungen von Schacht- und Fahrkorbtüren
5.2.1 Allgemeines
5.2.1.1 Anwendungsbereich
Dieses Verlahren gilt für Verriegelungen von Schacht- und Fahrkorbtüren. Es wird angenommen, dass jedes Bauteil, das an der Verriegelung von Türen und deren Uberwachung beteiligt ist, unter den Begriff ,,Türverschluss” fällt.DIN EN 81-50 pdf download.
DIN EN 81-50:2015 pdf free
ATTENTION:
I REALLY NEED YOUR SUPPORT.THANKS A LOT.