DIN EN 839:2015 pdf free.Wood preservatives -Determination of the protective effectiveness against wood destroying basidiomycetes -Application by surface treatment.
6 Probenahme des Holzschutzmittels
Die Probe des Holzschutzmittels muss für das zu prüfende Produkt repräsentativ sein. Die Aufbewahrung und der Umgang mit der Probe müssen nach den schriftlichen Anweisungen des Vertreibers erfolgen.
Die Entnahme von Holzschutzmittelproben aus GroBbehältern soilte nach dem in EN 212 beschriebenen Verfahren erfolgen.
7 Prüfkörper
7.1 Holzarten
Die zu verwendenden Hoizarten müssen für den Pilzangriff anfällig sein und em Ieichtes Eindringen von Flüssigkeiten zulassen.
Die Referenzholzarten sind Kiefer (Pinus silvestris Linnaeus) als Nadelholz und Buche (Fagus sylvatica Linnaeus) als Laubholz.
Zusätzliche Prüfungen mit anderen Hoizarten, die die vorstehend genannten Eigenschaften besitzen und für bestimmte Lander von besonderer Wichtigkeit sind, dürfen durchgeführt werden; dies ist jedoch im Prüfbericht zu vermerken.
7.2 Beschaffenheit des Hoizes
Das Holz darf keine Risse, Verfärbungen, Fäulnls, Schäden durch lnsekten oder andere Schäden aufwelsen. Es darf nicht wassergelagert, geflöBt sowie chemisch oder mit Dampf behandelt worden sein. ANMERKUNG Bei Temperaturen unter 60 °C kammergetrocknetes Holz kann verwendet werden. Bei Kiefer ist ausschlieBlich Splintholz, arm an Harz und mit 2,5 bis 8 Jahrringen je 10 mm zu verwenden. Der Anteil des Spatholzes an der Gesamtbreite der Jahrringe dan 30 % nicht überschreiten. Buchenholz muss einen gleichmä1igen Faserverlauf haben und frei von Thyllen und Verfärbungen sein. Es muss 2 bis 6 Jahrringe je 10 mm aufweisen.
7.3 Herstellung der Prufkörper
Es sind gehobelte Latten mit einem Querschnitt von (25 ± 0,5) mm x (15 ± 0,5) mm herzustellen. Die Längsflächen müssen parallel zur Holzfaser verlaufen. Die Jahrringe müssen zu den Breitflächen elnen Kontaktwinkel von (45 ± 15)° haben. Zur Herstellung von Prüfkorpern von (50 ± 0,5) mm Lange mit scharfen Kanten und glatten Hirnflächen sind die Latten mit einern Hobelsageblatt quer zu schneiden. Für das Aufbringen des Schutzmittels, das Trocknen und das Altern können die Prüfkörper in gehobelten Latten verbleiben, wobei die Lange der Latten ausreichen muss, urn anschlieRend für die Beanspruchung durch jeden der Prüfpilze einen Prüfkörper schneiden zu können. Vor der Behand lung sollte jede Latte an den Hirnflächen abgedichtet werden. Die Prüfkorper müssen von mindestens drei Bäurnen stammen oder sind nach dem Zufallsprinzip aus einem Bestand von ursprünglich mehr als 500 Prüfkörpern zu entnehmen, die aus mindestens fünf Brettern starnmen.DIN EN 839 pdf download.
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