DIN EN ISO 307:2018 pdf free.Plastics -Polyamides -Determination of viscosity number (ISO/DIS 307:2017).
5 Reagenzien
5.1 Lösemittel und Reagenzien
Es sind nur Reagenzien von anerkannter Analysenreinheit und nur destilliertes Wasser oder Wasser von äquivalenter Reinheit zu verwenden. WARNUNG — Einige Chemikalien, z. B. 1,1,2,2-Tetrachiorethan, sind in einigen Ländern verboten. Der Anwender muss vor der Verwendung der in dieser Norm angefuhrten Chemikalien die nationalen Vorschriften überprüfen. Berührung mit der Haut und das Einatmen von Dämpfen der LOsemittel und Reinigungsflussigkeiten sind zu vermeiden.
5.1.1 Schwefelsäure, (96,00 ± 0,20)%ige (Massenanteil) Lösung.
Zur Bestimmung der Konzentration handelsüblicher Schwefelsäure (95%ig bis 98%ig) und Einstellung auf 96 % wird auf die Anhange A und B verwiesen.
5.1.2 Ameisensäure, (90,00 ± 0,15)%ige (Massenanteil) Lösung.
Das Lösemittei muss in elner braunen Giasflasche au(bewahrt werden. Die Konzentration des Lösemittels muss mindestens im Abstand von 2 Wochen uberpruft werden. Es darf nicht mehr als 0,2 % Essigsaure oder Methylformiat enthalten. Zur Bestimmung der Konzentration handelsüblicher Ameisensäure (90%ig) und Einstellung auf (90,00 ± 0,15) % wird auf die Anhänge C und D verwiesen.
5.1.3 m-Kresol, das folgende Anforderungen erfüllt: — Aussehen: kiar und farbios; — m-Kresolgehalt: mindestens 99 % (Massenanteil); — oKresolgeha1t: höchstens 0,3 % (Massenanteil); Wassergehalt: hächstens 013 % (Massenanteil). m-Kresol mit der erforderlichen Reinheit kann durch Destillation von chemisch reinem m-Kresol, vorzugsweise unter Vakuum, erhalten werden. Zur Vermeidung von Oxidation muss der Druckausgleich mit Stickstoff vorgenommen werden. Die Reinheit des m-Kresols kann durch gaschromatographische Analyse uberpruft werden. Das Lösernittel muss in einer braunen Glasflasche aufbewahrt werden.
5.1.4 Phenol, mindestens 99%ig (Massenanteil).5.1.5 1,1,2,2-Tetrachlorethan, mindestens 995%ig (Massenanteil). 5.1.6 Phenol/1,1,2,2-Tetrachlorethan. 6 Massenanteile Phenol (5.1.4) sind einzuwägen und in 4 Massenanteilen 1,1,22-Tetrachlorethan (5.1.5) zu lösen. Die Wägungen sind mit einer Genauigkeit von mindestens 1 % durchzuführen. Die Mischung 1st in ihrem Ausgangsbehälter bei 23 °C zu rUhren, urn die Bildung von Kristallen zu vermeiden. 5.1.7 Orthophosphorsäure, 85%ig (Massenanteil), Dichte: 1,71 g/ml. 5.1.8 m-Kresol Phosphorsäure. 50 ml m-Kresol (5.1.3) sind in einen Wägekolben (6.4) zu überführen, und mit einer Glaspipette (6.5) sind
014 ml Phosphorsaure (5.1.7) hinzuzufügen. Der Kolben 1st zu verschliegen und der Inhalt 1st für 30 mm bei 100 °C mit elnem Magnetruhrer zu rUhren. Diese Losung 1st unter standigem Rühren in einen Messkolben
mit etwa 800 ml m-Kresol zu geben. Der Wägekolben 1st mehrmals mit m-Kresol zu spulen, und die SpulflUssigkeit 1st zu der m-Kresol-Losung hinzuzufugen. Das Magnetruhrstabchen 1st zu entfernen und der
Messkolben bis zur Marke aufzufüllen. Die Losung ist für 30 mm zu rühren. 5.2 Reinigungsflüssigkeiten 5.2.1 ChromschwefelsaurelOsung, hergestelit durch Mischen gleicher Volumina Schwefelsäure (96%ig, Po = 1,84 g/ml, technische Qualität) und gesattigter KaliurndichrornatlOsung (99,5%ig, technische Qualitat). Die Chromschwefelsäurelosung darf, falls erforderlich, durch andere, ebenso wirksame Reinigungsflussigkeiten ersetzt werden.DIN EN ISO 307 pdf download.
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