DIN ISO 8217:2017 pdf free.Petroleum products -Fuels (class F) -Specifications of marine fuels [ISO 8217:2017).
4 Anwendung und Probenahme
Dieses Dokument legt die erforderlichen Brennstoffeigenschaften zum Zeitpunkt und am Ort des eichpflichtigen Verkehrs fest. Proben zur Qualitätskontrofle dürfen an jeder zwischen den Parteien vereinbarten Stelle entnommen werden.
Die Probenahme der Brennstoffe für Analysen muss in Ubereinstimmung mit den Verfahren nach Iso 13739 oder elner gleichwertigen nationalen Norm erfolgen. Wo spezifIsche Probenahmeanforderungen in den zitierten Prüfverfahren angegeben sind, müssen diese eingehalten werden.
5 Aligemeine Anforderungen
5.1 Der Brennstoff im Lieferzustand muss homogen sein und den Eigenschaften und Grenzwerten entsprechen, die in Tabelle 1 bzw. in Tabelle 2 angegeben sind, wenn er in Ubereinstimmung mit den festgelegten Prüfverfahren untersucht wird. Die Brennstoffzusammensetzung muss hauptsachlich aus Kohienwasserstoffen bestehen, die vorwiegend aus Erdolquellen gewonnen werden, während sie auch Kohienwasserstoffe folgender Herkunft enthalten darf: — synthetische oder erneuerbare Quellen, wie z. B. hydriertes Pflanzenöl (en: Hydrotreated Vegetable Oil, HVO), aus einem GTL- (en: Gas to Liquid, GTL) oder BTL-Prozess (en: Biomass to Liquid, BTL);
— gemeinsame Verarbeitung von erneuerbarem Ausgangsmaterial in Raffinerien mit Erdol-Ausgangsmaterial.
Die DF-Klassen, wie in ISO 8216 delmniert, enthalten bis zu 7,0 % (V/VJ FAME (siehe Tabelle 1), wobei FAME zum Zeitpunkt des Mischens den Anforderungen von EN 14214 oder ASTM D6751 entsprechen muss. DMX muss frei von FAME sein. Die Kiassen DMA, DMZ, DMB und RM dürfen FAME nur in Form eines ,,tolerierbaren Spurengehalts” (im
Bereich der GeringfUgigkeitsschwelle) enthalten. Im Rahmen dieses Dokuments bedeutet ,,tolerierbarer Spurengehalt” em Gehalt, der den Brennstoff nicht ungeeignet für Anwendungen in der Schifffahrt macht, die nicht für die Handhabung von FAME-haltigen Brennstoffen ausgelegt oder geeignet sind. ANMERKIJNG Zu weiteren Einzelheiten bezuglich des Gehalts und der Auswirkungen von FAME siehe Anhang A.
5.2 Der Brennstoff muss frei von Stoffen in einer Konzentration sein, die dazu führt, dass der Brennstoff ungeeignet für die Anwendung nach Abschnitt 1 ist (d. h. kein Stoff in elner Konzentration, die schädlich für das Personal ist, die Schiffssicherheit gefahrdet oder die Maschinenleistung negativ beeinflusst).
ANMERKUNG Siehe Anhang B.
5.3 Gemäf den Anforderungen von 5.1 und 5.2 sind Zusätze (Additive), die elnige Aspekte der Eigenschaften oder des Betriebsverhaltens des Brennstoffes verbessern, zulassig.
6 Prüfverfahren
6.1 Dichte Im Fall einer Meinungsverschiedenheit bezuglich der Dichte müssen sich alle Beteiligten vor elner zusätzlichen Prufung auf das anzuwendende Prüfverfahren einigen.
6.2 CCAI Der berechnete Kohlenstoffaromatizitätsindex (en: calculated carbon aromaticity index, CCAI) muss den Festlegungen in Tabelle 2 entsprechen.DIN ISO 8217 pdf download.
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